Einbürgerungskommission
Die 9 Mitglieder der Einbürgerungskommission werden vom Generalrat gewählt.
Die Kommission prüft die Einbürgerungsgesuche, führt Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten und erteilt ihnen bei Bedarf Staatskundeunterricht. Anschliessend gibt sie eine Stellungnahme zuhanden des Gemeinderats im Hinblick auf die Gewährung des Bürgerrechts ab.