Die Sozialkommission besteht aus 9 Mitgliedern, die von den politischen Parteien vorgeschlagen und vom Gemeinderat ernannt werden. Sie hat einen Sonderstatus, der ihr vom Sozialhilfegesetz zugewiesen wird.

Sie entscheidet völlig unabhängig und unter Einhaltung der geltenden Regeln und Grundsätze über die Gewährung der Sozialhilfe an die Bürgerinnen und Bürger und die damit verbundenen Massnahmen