Das Büro legt in Absprache mit dem Gemeinderat die Sitzungen des Generalrats und ihre Tagesordnung fest, beruft den Generalrat ein und entscheidet über Streitigkeiten in Bezug auf das Verfahren.

Das Büro besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin und den Stimmenzählern und Stimmenzählerinnen.