Die Finanzkommission besteht aus 11 Mitgliedern, die vom Generalrat für die Legislaturperiode gewählt werden. Sie ernennt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten und einen Sekretär, der derzeit der stellvertretende Stadtsekretär ist.

Die Aufgaben dieser Kommission sind gesetzlich festgelegt (Art. 97 GG) und bestehen hauptsächlich in der Prüfung des Budgets und der Rechnung der Gemeinde sowie der Vorschläge für Ausgaben (Art. 89 Abs. 2 GG) und für die Änderung des Steuersatzes.

Über all diese Gegenstände sowie über den Finanzplan und seine Aktualisierungen berichtet sie dem Generalrat und gibt ihm ihre Stellungnahme unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Verpflichtung ab.